Reparaturbedingungen

der Firma

Elektro Loritz Gmbh
Im Engelfeld 15
87509 Immenstadt

 

Den auf der Vorderseite spezifizierten Lieferungen und Leistungen unseres Kundendienstes liegen ausschließlich folgende Bedingungen zugrunde:

Reparaturen

Reparaturbedingungen für Hausgeräte
Für sämtliche der Elektro Loritz GmbH erteilten Reparaturaufträge gelten die folgenden Bedingungen. Für Reparaturen im Rahmen der Garantie finden die Garantiebedingungen der Konzernmarken von der jeweiligen Hersteller Anwendung. Garantieleistungen müssen vor Auftragserteilung abgeklärt werden. Nachträglich werden die bereits angefallenen Kosten berechnet.

1. Reparatur-Ausführung
1.1 Bei Großgeräten (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspülern) erfolgen die Reparaturarbeiten am Aufstellungsort, wenn nicht die fachgerechte Reparatur nur in der Werkstatt vorgenommen werden kann. Der Zugriff auf das Gerät ist so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorgenommen werden kann. Der Reparaturzeitpunkt kann nur tagesgenau bestimmt werden. Die Festlegung auf eine bestimmte Uhrzeit ist nicht möglich und – sollte sie dennoch erfolgen – grundsätzlich unverbindlich, da die Kundendiensttechniker die genaue Reparaturdauer vorhergehender Aufträge nicht vorhersehen können.

1.2 Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.

1.3 Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und dem Kunden die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Genehmigung mitgeteilt. Zeigen sich bei der Reparatur Mängel, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturumfang hinausgehen, wird die Elektro Loritz GmbH oder deren Vertreter dem Auftraggeber die geschätzten Mehrkosten mitteilen. Eine Erweiterung des Reparaturumfanges bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

1.4 Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendiensttechnikers erfolgt nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 15 Minuten und einem Abrechnungswert von 19,00 €. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen. Für eine Beauftragung per Email gilt bei Vertragsabschluss eine Pauschale von Euro 59,- für eine Geräteüberprüfung inkl. Anfahrt und  Wegezeit, Ersatzteile und deren Montage sind darin nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

1.5 Die Reparaturkosten sind unmittelbar nach Abschluss der Reparatur/ nach Rechnungserhalt  zu entrichten.

2. Reparatur-Gewährleistung
Die Elektro Loritz GmbH leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mängelfreiheit der Ersatzteile 12 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

3. Aufbewahrung, Verwertung
Der Elektro Loritz GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von Elektro Loritz GmbH gelangten Geräten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädigung und Untergang. Nach Ablauf dieser Frist ist die Elektro Loritz GmbH berechtigt, das Gerät zu entsorgen. Entsorgungskosten werden dem Auftraggeber berechnet.

4. Datenspeicherung
Die Elektro Loritz GmbH erfasst und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftragsbezogenen Daten der Auftraggeber.

5. Nebenabreden
Nebenabreden und/oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Bei Vollkaufleuten ist Nürnberg nicht ausschließlicher Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Elektro Loritz GmbH, Januar 2011

Hinweis zur Aufbewahrungspflicht für private Kunden:
Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwecken 2 Jahre lang aufzubewahren.

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